Wer eine Photovoltaikanlage in Deutschland betreiben möchte, muss bei Inbetriebnahme auf ein paar Punkte achten.
Nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) sind Sie verpflichtet, Ihre PV-Anlage in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur einzutragen. Sollten Sie für Ihre PV-Anlage keinen Stromspeicher nutzen, wird die von Ihnen nicht verbrauchte Energie ins öffentliche Stromnetz eingeführt. Dieses muss Ihrem Verteilnetzbetreiber gemeldet und von diesem genehmigt werden. Darüber hinaus muss die Anlage von einem netzzugelassenem Elektrobetrieb abgenommen werden. Wenn Sie Strom einspeisen und verkaufen, muss dieses dem Finanzamt gemeldet werden.
In unserem "Merkblatt EEG" unter Downloads finden Sie zu dieser Thematik detaillierte und aktuelle Informationen.
Wenn Sie eine Anlage bei uns planen lassen oder sich beraten lassen (online oder telefonisch), unterstützen wir Sie gerne mit Tipps und Tricks bei der Anmeldung und liefern Ihnen alle nötigen Informationen und Dokumente.