Grundsätzlich müssen netzgekoppelte Photovoltaikanlagen bei der Bundesnetzagentur und dem Verteilnetzbetreiber angemeldet werden und dürfen erst dann in Betrieb genommen werden, wenn der Netzbetreiber dieses genehmigt hat. Ausnahmen bilden hierbei mobile PV-Anlagen (z.B. Boote, Wohnmobile, Anhänger, usw.) sowie fest verbaute Inselanlagen, wenn diese nicht mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind. Diese können aus einem oder auch sehr vielen PV-Modulen bestehen, eine Leistungsgrenze gibt es nicht. Sollte im Winter der PV-Strom nicht ausreichen, kann mit einem Generator, einer Windturbine oder einem BHKW die Stromversorgung sichergestellt werden. Auch ist es möglich, die Verbraucher mit einem allpoligen Umschalter über das Stromnetz zu versorgen.
Wir bieten hierzu Lösungen und Konzepte an.
Wir von IKS SOLAR haben uns auf die Planung von inselfähigen PV-Anlagen spezialisiert. Sollten Sie Interesse an einer Inselanlage haben, stehen wir Ihnen auch hier mit unserer Expertise beratend und planend zur Seite und liefern Ihnen gerne die entsprechenden Komponenten oder das gesamte System.